Das TEAM IRMI vereint gUg. ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Sie Ihre Spenden beim Finanzamt geltend machen können.
Gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 b) EStDV reicht bei Spenden bis zu 300 Euro der Kontoauszug bzw. Einzahlungsbeleg zur Vorlage beim Finanzamt aus. Sie sind damit nicht auf eine gesonderte Spendenquittung für das Finanzamt angewiesen.